Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AVL Rent – Event Productions

(nachfolgend auch als Vermieter bezeichnet)

 

I.

Wir schließen Verträge ausschließlich unter Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wird ein von uns gemachtes Angebot unter Bezugnahme auf eigene AGB des Vertragspartners angenommen, widersprechen wir diesen AGB soweit sie nicht im Einklang mit unseren AGB stehen. Nehmen wir ein Angebot an, geschieht dies mit der Maßgabe, dass unsere AGB gelten sollen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

II.

An ein Angebot ist der Vermieter für die Dauer von 2 Wochen gebunden, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet wird. Alsdann erlischt das Angebot. Eine danach beim Vermieter eingehende Annahmeerklärung gilt als ein dem Vermieter gemachtes Angebot. Wenn ein Angebot als „freibleibend“ bezeichnet wird, bedeutet dies, dass das Angebot bis zum Eingang einer Annahmeerklärung jederzeit durch den Vermieter, auch telefonisch oder durch elektronische Nachricht, widerrufen werden kann. Die Angebote/Rechnungen erteilt der Vermieter unter dem Vorbehalt eines Irrtums. Ergibt sich aus dem Angebot/Rechnung oder aus der Verbindung beider erkennbar ein Irrtum des Vermieters, so ist er berechtigt, den zutreffenden Preis zu beanspruchen.

 

III.

Lieferort/Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters in Auerbach und Creußen. Wird der Mietgegenstand/Kaufgegenstand erwartungs- oder vereinbarungsgemäß zu einem anderen Ort verbracht, trägt der Mieter/Käufer das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung während des Transports.

 

IV.

Zur Identitätssicherung kann der Vermieter auf Vorlage des Personalausweises und dessen Kopierung bestehen.

 

V.

Der Vermieter kann eine dem Material angemessene Kaution bis zu 50% des Warenneuwertes erheben.

 

VI.

Kündigt der Mieter – gleich aus welchem Grund – den Mietvertrag/schriftlich bestätigtes Angebot vor Beginn der Mietdauer so schuldet er ein Stornierungsentgelt wie folgt:

bis 5 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes

bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes

ab 1 Tag vor Mietbeginn 75% des Auftragswertes

 

VII.

Die angegebene Vermietdauer ist einzuhalten. Das Material darf nur an den angegebenen Tagen benutzt werden. Abholung und Rückgabe sind davon unabhängig und werden grundsätzlich separat geregelt. Erfolgt keine ausdrückliche Regelung, hat die Rückgabe binnen 24 Stunden nach Ende des vereinbarten Nutzungszeitraumes zu erfolgen. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle Rechnungen ohne Abzug sofort fällig. Bei Teilzahlungen ist der Vermieter berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die entstandenen Verzugsschäden sowie –kosten anzurechnen. Im Falle einer Mahnung hinsichtlich der Rückgabe oder der Zahlung ist der Vermieter berechtigt beginnend mit der ersten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10.- € zu erheben. Der Nachweis höherer Mahnkosten bleibt vorbehalten. Etwaige dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehende Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Besteht auf Seiten des Vermieters ein dringender Bedarf an der Rückgabe des vermieteten Gegenstandes und befindet sich der Mieter mit der Rückgabe in Verzug, ist der Vermieter berechtigt ein Deckungsgeschäft vorzunehmen. Für diesen Fall hat der Mieter den Verkehrswert ersatzweise den Buchwert zu ersetzen.

 

VIII.

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Lieferschein den ordnungsgemäßen Zustand des Materials. Dazu kann dieser auf das Testen des Materials bestehen. Beanstandungen sind im Vorfeld, spätestens bei der Abholung, schriftlich zu klären bzw. festzumachen. Keine schriftliche Festmachung bedeutet völlig intakt. Das Material ist im Zustand der Ausgabe zurückzubringen. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln, fachgerecht aufzustellen, zu betreiben, abzubauen und zu verpacken. Der Mieter kann dazu bei der Abholung eine mündliche Erklärung/Einweisung beim Vermieter einholen. Wurde das Material fahrlässig, fehlerhaft oder unsachgemäß bedient, so hat der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes sowie etwaigen entgangenen Gewinn zu tragen. Erfordert eine mangelhafte Verpackung der Mietsache durch den Mieter eine Nachbearbeitung durch den Vermieter, kann dieser eine Nachgebühr in Höhe von 25,- € erheben, sofern die Nachbearbeitung einen Arbeitsaufwand von 20 Minuten übersteigt. Mietgeräte deren Rückgabe in verschmutztem Zustand erfolgt, werden vom Mieter noch vor Ort gereinigt. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nachvollziehbarem Materialverschleiß und gebrauchsimmanenter Abnutzung entfallen auf den Mieter keine Kosten. Der Vermieter behält sich bei Rückgabe eine Frist von 2 Werktagen zur Kontrolle vor. Jede weitere Überlassung der gemieteten Gegenstände an Dritte ist ohne unsere Zustimmung untersagt. Bei Verlust haftet der Mieter. Dieser ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

 

IX.

Hat der Vermieter Geräte eines bestimmten Typs vermietet, so ist er berechtigt, diese Geräte durch Geräte zumindest gleichwertiger technischer Ausstattung und Leistungsfähigkeit zu ersetzen.

 

X.

Der Mietpreis wird individuell vereinbart. Ansonsten sind die Mietpreise aus unserer aktuellen Mietpreisliste anzufragen und anzunehmen. Der Mietpreis ist, wenn nicht anders angegeben/vereinbart, immer Netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

 

XI.

Bei gewerblichen Veranstaltungen ist eine Veranstalterhaftpflicht Voraussetzung. Bei privaten Veranstaltungen ist eine Privathaftpflicht oder eine ausdrückliche Versicherung der privaten Erstattung Voraussetzung.

 

XII.

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für schuldhafte Pflichtverletzungen, welche zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören oder auf Grund einer verbindlichen Zusage einzuhalten sind oder zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Soweit der Vermieter nicht für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einzutreten hat, haftet er im Übrigen nur für den typischerweise zu erwartenden Schaden und nicht für untypische Schadensfolgen.

 

XIII.

Es gilt das deutsche Recht.